Allgemeine Hinweise zur Entsorgung von Asphaltestrichen

Asphalt muss immer separat entsorgt werden. Eine Entsorgung von Asphalt zusammen mit anderen Abfällen oder Bauschutt ist nicht zulässig. Für eine möglichst kostengünstige und umweltfreundliche Entsorgung ist eine saubere Sortierung von entscheidender Bedeutung – deshalb darf Asphalt nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden, sondern muss separat in einem Container gesammelt werden.

Belastet oder unbelastet?

  • Bitumenhaltiger Asphaltestrich (= unbelastet) wird problemlos von Entsorgungsunternehmen zur Wiederverwertung angenommen. Die Kosten entnehmen Sie unserem speziellen Preisangebot.
  • Teerhaltiger Asphalt (=belastet) ist gefährlich aber zum Glück nur noch selten anzutreffen. Früher wurde Asphalt unter Zuhilfenahme von Teer zusammengemischt. Teer (teilweise auch Teerpappe genannt) ist inzwischen als ein äußerst gesundheitsschädlicher Stoff identifiziert und für den Gebrauch in Deutschland verboten.

In der Regel lässt sich Teer durch eine einfache Geruchsprobe ermitteln – er riecht unverkennbar streng. Darüber hinaus gibt es diverse Schnelltests, zum Beispiel mit UV-Licht oder einem Lacksprühverfahren. Der Schnelltest ersetzt aber nicht die gründliche Analyse, die im Zweifel feststellen muss, wie hoch die Belastung durch Teer ist. Die Entsorgung erfolgt dann durch spezialisierte Unternehmen, welche diese Analysen durchführen dürfen. Je höher der Wert, desto höher auch die anfallenden Entsorgungskosten.

Die tatsächlichen Kosten können wir nicht vorhersehen. Die Abrechnung der Entsorgung erfolgt nach Absprache.

Vorgehensweise:

Wir bringen zunächst eine Probe des Materials zum Entsorgungsunternehmen, wo es von deren Mitarbeitern getestet wird. Zeigt der Test unbelastetes Material an, bringen wir es dort zur Entsorgung hin. Die Kosten entnehmen Sie unserem speziellen Preisangebot.

Zeigt der Test belastetes Material an, werden vom Entsorgungsunternehmen die Entsorgungsmöglichkeiten und -Kosten recherchiert wie oben beschrieben. Bis zur Klärung verbleibt das Material auf Ihrem Grundstück. Gez.